Betrieblichen Gesundheitsförderung
Umsetzungshilfe des BMF zur Steuerbefreiung für BGM-Maßnahmen
Bis zu 600 Euro können Arbeitgeber pro Beschäftigtem und Jahr für qualitätsgesicherte Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Primärprävention und zur betrieblichen Gesundheitsförderung aufwenden. Informationen finden sich in der Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nummer 34 EStG
Quelle: Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement