Betrieblichen Gesundheitsförderung

Umsetzungshilfe des BMF zur Steuerbefreiung für BGM-Maßnahmen

Bis zu 600 Euro können Arbeitgeber pro Beschäftigtem und Jahr für qualitätsgesicherte Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Primärprävention und zur betrieblichen Gesundheitsförderung aufwenden. Informationen finden sich in der Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nummer 34 EStG

Quelle: Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement